Nachdem das Objekt die Einstufung als Denkmal erhalten hat, werden alle Kosten die in Zusammenhang mit der Wiederherstellung des Objektes stehen, und die vom Amt für Denkmalschutz genehmigt worden sind als Werbungskosten anerkannt. Diese so genannten Sanierungskosten sind innerhalb von 12 Jahren zu 100% steuerlich absetzbar ( siehe auch Abschreibungsarten ). Je höher also der Sanierungskostenanteil eines Gebäudes ist, desto höher sind damit auch die vom Kapitalanleger anzusetzenden Werbungskosten.
Jul











