Die Gegebenheit der Auszahlungsvoraussetzungen beim Kauf einer Immobilie und der damit verbundenen Zahlung des Kaufpreises überprüft der Notar. Wichtige Auszahlungsvoraussetzungen sind z.B. das Vorliegen einer Baugenehmigung, die Lastenfreiheit des Grundbuches von eingetragenen Grundschulden, das Vorliegen der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes etc.
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