Die Klassifizierung als Denkmal erfolgt durch das Amt für Denkmalschutz . Das Objekt muß die Voraussetzungen eines sogenannten Baudenkmals erfüllen und erhält ab diesem Zeitpunkt die wichtige Zuordnung als erhaltungswürdiges Denkmal . Ein weiteres wichtiges Kriterium in den neuen Bundesländern , ist die Lage in einem behördlich anerkannten Sanierungsgebiet . Hier existieren bekanntlich sehr viele Objekte , die um die Jahrhundertwende erbaut wurden und die erhaltungswürdig sind. Trotzdem erfüllen nicht alle Objekte das Kriterium des Baudenkmals , da evtl. die Lage des Objektes nicht die Voraussetzungen eines behördlich anerkannten Sanierungsgebietes erfüllt. In diesem Falle kann es seitens des Finanzamtes zu einer Ablehnung der Geltendmachung der Sanierungskosten kommen, diese Voraussetzung ist daher unbedingt durch den Bauträger nachzuweisen. Sind Sie am Erwerb einer Denkmalschutz – Immobilie interessiert? Wollen Sie die steuerlichen Vorteile näher erläutert haben? Eines unserer Partnerunternehmen bietet Ihnen einen exklusiven Service auf dem Weg zur denkmalgeschützten Immobilie an.