Eine der wichtigsten im notariellen Kaufvertrag aufgeführten Sicherheiten ist die Fertigstellungsgarantie. Dies ist der späteste Zeitpunkt, an dem die Sanierungsarbeiten abgeschlossen sein müssen, wenn also die denkmalgeschützte Immobilie vollständig saniert ist. Kunden, die Steuern sparen wollen mit den Erwerb einer Denkmalimmobilie sollten dieses Datum unbedingt beachten, denn das Jahr der Fertigstellung ist auch das erste Jahr in dem die Sonder-AfA zum ersten Mal in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden kann. Restarbeiten wie z.B. Außenarbeiten oder evtl. Abschlussarbeiten im Treppenhaus beeinträchtigen dieses Datum nicht. Seriöse Anbieter offerieren dem Kunden eine zusätzliche Sicherheit. Sollte der Bauträger dieses sehr wichtige Datum überschreiten, so erhält in diesem Falle der Kunde die Kaltmiete durch den Bauträger . In diesem Falle entsteht dem Kunden kein Nachteil und seine Kalkulation in Bezug auf Einnahmen und Ausgaben geht trotzdem auf. Die Fertigstellungsgarantie sollte im Kaufvertrag zu einem festen Zeitpunkt garantiert werden.
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